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    Heilmassage und, oder physikalische Behandlung mit Hausbesuch, +43(0)664 135 30 24

    INFO:  Von der "Verordnung zur physikalischen Behandlung"    -   bis zur Teilkostenrückerstattung

     

    Schritt 1 Die "Verordnung zur physikalischen Behandlung"

    Auf der "Verordnung zur physikalischen Behandlung" müssen die Art (z.B. Heilmassage, Elektrotherapie aller Arten, Ultraschall oder Softlaser), die Anzahl (z.B. 10x) der durchzuführenden Behandlungen, die Diagnose und bei Notwendigkeit der Vermerk "(z.B. 10x) mit oder durch Hausbesuch erbeten
    (bei Personen die nicht außer Haus gehen können), vom Arzt, angegeben sein.
    Schritt 2 Die Bewilligung
    Die vollständig ausgefüllte "Verordnung zur physikalischen Behandlung" ist, vor Behandlungsbeginn, zur chefärztlichen Bewilligung vorzulegen.
    Erfragen Sie auch, ob Ihnen Ihre gesetzliche Gebietskrankenversicherung oder auch Ihre private Krankenversicherung eine TEILKOSTENRÜCKERSTATTUNG
    für physikalische Behandlungen leistet.
    Schritt 3 Mit der bewilligten "Verordnung zur physikalischen Behandlung" können Sie sich dann an mich wenden.
    Schritt 4 Die Behandlungen
    Mit den Behandlungen sollte innerhalb von 4 Wochen, gerechnet vom Datum des Ausstellens der Verordnung, begonnen werden.
    Die Behandlungen sollten innerhalb von 4 Wochen (ab Behandlungsbeginn) abgeschlossen sein.
    (lt. Informationsblatt Nr. 10, WGKK,Stand:1.5.2006)
    Schritt 5 Die Teilkostenrückerstattung
    Meine, als Wahltherapeut ausgestellte, Honorarnote, mit der bewilligten "Verordnung zur physikalischen Behandlung" im Original, kann,
    nach der letzten Behandlungseinheit, von Ihnen, zur TEILKOSTENRÜCKERTSTATTUNG, bei Ihrer gesetzlichen Gebietskrankenversicherung
    oder Ihrer privaten Krankenversicherung, eingereicht werden.
    Die Tarife für die Teilkostenrückerstattung
    Für physikalische Behandlungen mit oder ohne Hausbesuch, hat jede Versicherung andere Tarife; und sind bei dieser zu erfragen.